IANAL

Ich bin kein Jurist oder INAL.  Alles was ich hier in diesem Blog zum Thema Urheberrecht schreibe ist IMHO und POV ohne Anspruch auf Vollständigkeit, Richtigkeit oder Verbindlichkeit. Wendet Euch an einen studierten Volljuristen, der sich auf diese Thematik spezialisiert hat, wenn Ihr eine verbindliche Aussage oder einen Rechtsbeistand braucht. Ich betone noch einmal: Ich bin Amateur!

Warum Urheberrecht?

Ich halte es für unerlässlich mich mit dem Thema Urheberrecht auseinander zu setzen, weil ich Software Entwickler bin, Texte verfasse und fotografiere. Daher muss ich verstehen wie der Kram funktioniert und das ob es mir passt oder nicht. Ich möchte im folgenden einige Einstiegshilfen und Links zum Thema geben und meinen persönlichen Senf dazu von mir lassen.

Bitte lese vorher den Rechtshinweis.

Das Urheberrecht und ich

Aufmerksam wurde ich auf die Thematik, weil ich fleißig den heise newsticker gelesen habe und immer wieder auf verwandte Artikel mit Urheberrechtsproblemen stieß. Ich konnte das Thema zunächst nicht durchdringen und war etwas unbeholfen. Als im Hauptstudium der Elektrotechnik nach neuer Studienverordnung auch nichttechnische Vorlesungen und Scheine zur Pflicht wurden, entschied ich mich sofort „Immaterialgüterrecht für Ingenieure“ zu hören. Ich war leider der Einzige, den das Thema brennend interessierte und der nach Antworten suchte. Und so wurde die Vorlesung zu meiner Privatveranstaltung. Als Administrator der deutschen Wikipedia und der Wikimedia Commons konnte ich dieses Wissen dann anwenden und lernte jede Menge dazu insbesondere bei den Bildrechten.

Der zweite prägende Faktor war schon vor meiner Begeisterung für open content, welcher erst mit der Wikipedia Bedeutung erreichte, das Thema open source. Es begann etwa 97/98 mit Sun Solaris (welches damals wohlbemerkt noch proprietär war) und führte mich von SuSE zu Debian, Knoppix und Ubuntu. Seit dieser Zeit setze ich vorwiegend open source Software ein.

Meine Neugier war vor allem wie denn open source oder open content geht und warum das Prinzip denn überhaupt funktioniert? Dazu musste ich die GPL, LGPL und die GFDL lesen. Hauptproblem war hierbei das Juristenenglisch und die Tatsache, dass mir für amerikanisches Recht jegliches Verständnis fehlte und schon für das deutsche wenig vorhanden war. Außerdem sind die Texte ganz furchtbar zu lesen.

Ganz kurzer Umriss des Urheberrechts

Das Urheberrecht gehört zum Immaterialgüterrecht. Sobald ein urheberrechtlich schützbares Werk entstanden ist, gelten 70 Jahre p.m.a (post mortem auctoris) Rechtschutzfrist in der gesamten EU. Das Werk muss hierfür nicht gesondert gekennzeichnet werden. Der Schutz gilt also automatisch und muss nicht mit einem © gekennzeichnet werden (welches nach deutschem oder EU Recht ohnehin keine Anwendung findet).

Menschen die beispielsweise auf Reisen im Ausland Fotos  machen welche sie ins dann ins Netz stellen, sollten sich auch den Artikel Schutzlandprinzip zu Gemüte führen.

Gedanken/Kritik zum Urheberrecht

Das Immaterialgüterrecht ist sehr gut durchdacht und es gibt so gut wie keine Kritik von meiner Seite aus. Es ist völlig richtig, dass auch nicht materielle Güter einen Schutz erhalten.  Das Einzige was ich auszusetzen habe sind die 70 Jahre p.m.a. beim Urheberrecht. Ich stehe auf dem Standpunkt, das alle 7 Jahre eine Menge passiert und betrachte diese Zeitspanne als eine Generation. Einen Schutz über drei dieser Generationen halte ich für völlig ausreichend. Das sind 21 Jahre ähnlich wie beim Patentschutz.

Selber durchlesen?!

In der Wikipedia gibt es eine Projektseite die eine Übersicht über die Thematik bietet. Insbesondere die Projektseite Bildrechte bietet einen guten Überblick ohne Gesetze und/oder Kommentare lesen zu müssen. Darüber hinaus werden weitere Probleme behandelt, die im Zusammenhang mit Fotos zu beachten sind.

Welche Lizenz sollte ich für meine Werke wählen?

Diese Frage kann und werde ich nicht pauschal beantworten, denn es muss von Werk zu Werk entschieden werden. Man macht zunächst nichts verkehrt, wenn man es beim ganz normalen deutschen Urheberrecht belässt.

Eckpunkte bei der Wahl einer Lizenz
  • Kommerzielle Nutzung: Will ich, dass meine Werke zu Bildungszwecken, gemeinnützigen Zwecken, etc. uneingeschränkt nutzbar sind? Das ist zunächst mit dem gewöhnlichen Urheberrecht nicht gegeben. Bei den Creative Commons gibt es die Möglichkeit eine NC (non commercial) Lizenz zu wählen.
  • Namensnennung: Will ich bei der Nutzung, dass mein Name erscheinen muss?
  • Änderungen: Gestatte ich Änderungen am Werk andere als die trivialen wie beispielsweise Korrektur von Rechtschreibfehlern.
  • Weitergabe unter selbigen Bedingungen: Dieser Punkt ist nur im Zusammenhang mit dem vorhergehenden Punkt „Änderungen“ interessant.
  • Viralität: Vereinfacht gesagt wie mache ich die freie Nutzung dennoch schwierig ohne sie unmöglich zu machen.
Mehrfachlizenzierung

Darf ich meine Werke unter mehrere Lizenzen stellen? Klar darf man das!

Creative Commons

Alle möchten eine einfache Lizenz, in der Landesprache verfasst, angepasst an das Staatsrecht, etc.. Die CC hat vieles in dem Lizenzjungel vereinfacht und sehr viel möglich gemacht. Aber lest selbst.

Dieses Video ist aufgrund von Urheberrechtsbeschränkungen in deinem Land nicht verfügbar.

Jo, ihr könnt mich mal am A**** lecken und das völlig umsonst, denn ich habe die eine Scheibe von Joe Satriani zwei mal gekauft und die andere von Steve Vai mittlerweile viermal, weil ich sie verliehen habe und niemals zurückbekommen habe. Ich habe mir sogar die Noten von Vai und Satriani gekauft. Jetzt darf ich das Video auf youtube Always with me, always with you nicht sehen? Ihr habt doch den A**** offen! Toll wie ihr mit Fans umgeht. Ich muss kotzen, wenn ich daran denke dass ich für meine Idole Zeitungen ausgetragen habe nur um die Noten nachspielen zu können und jetzt ist alles zensiert. Ich habe als junges Kind mir gewünscht, dass Satriani oder Vai mal richtig Unterricht geben. Was ich bisher sah war eher mager. Ja es gibt Gitarreunterricht auf youtube aber ich habe gedacht es würde jetzt mit dem Internet auch mit Noten sein. Ja verdient Euch an den Kindern die Eure Fans waren mal so richtig satt.

Update: Diese Videos kann man in Tschechien ohne Probleme ansehen. Wie absurd ist das denn bitte?

Tax and Law-Talk: Haben wir vielleicht alle schon im Netz geklaut?

Musik Klarmachen zum Ändern!, Stichwort „Tax and Law-Talk: Haben wir vielleicht alle schon im Netz geklaut? „, Version vom Sa, 2009-100-24 – 14:40, voller Text abrufbar unter musik.klarmachen-zum-aendern.de Autor: Christian Hufgard:

Zusammenfassung

Die beiden Kreativen Teilnehmer haben akzeptiert, dass Digitalisierung etwas ist, das nicht mehr aufgehalten werden kann. Während Herberger als Vertreter der Pop-Kultur auch weiterhin vom Verkauf seiner Werke leben möchte, wäre für Kreidler eine Finanzierung über Stipendien und Stiftungen durchaus ein Ausweg. Hier zeigt sich auch ganz klar der unterschiedliche künstlerische Anspruch der beiden. Kreidler ist um der Kunst selber willen kreativ, während bei Herberger durchaus die finanzielle Eigenständigkeit eine Rolle spielt. Beide glauben aber daran, dass es einen verträglichen Ausgleich geben kann.

Professor Wandjo könnte eine Kulturflatrate akzeptieren, lehnt aber eine werkgenaue Erfassung ab, diese sei zu leicht umgehen. Die von der GEMA bereits genutzen Zuteilungsmöglichkeiten seien durchaus ausreichend und von der Mehrheit der Kreativen akzeptiert. Lediglich der CEO von Sony Berger brach aus dem pessimistisch entspannten Konsens aus. Gesetzverschärfungen und Verfolgung von illegalen Kopien seien dringend nötig. Nur so könnte man Nicht-Kunden bestrafen und den Kunden ein reichhaltigen Angebot bieten.

Eine Frage wurde aber nicht geklärt: Wieso die School of Finance diese Diskussionsrunde anbot. 🙂