Ich halte es für unerlässlich mich mit dem Thema Urheberrecht auseinander zu setzen, weil ich Software Entwickler bin, Texte verfasse und fotografiere. Daher muss ich verstehen wie der Kram funktioniert und das ob es mir passt oder nicht. Ich möchte im folgenden einige Einstiegshilfen und Links zum Thema geben und meinen persönlichen Senf dazu von mir lassen.
Bitte lese vorher den Rechtshinweis.
Das Urheberrecht und ich
Aufmerksam wurde ich auf die Thematik, weil ich fleißig den heise newsticker gelesen habe und immer wieder auf verwandte Artikel mit Urheberrechtsproblemen stieß. Ich konnte das Thema zunächst nicht durchdringen und war etwas unbeholfen. Als im Hauptstudium der Elektrotechnik nach neuer Studienverordnung auch nichttechnische Vorlesungen und Scheine zur Pflicht wurden, entschied ich mich sofort „Immaterialgüterrecht für Ingenieure“ zu hören. Ich war leider der Einzige, den das Thema brennend interessierte und der nach Antworten suchte. Und so wurde die Vorlesung zu meiner Privatveranstaltung. Als Administrator der deutschen Wikipedia und der Wikimedia Commons konnte ich dieses Wissen dann anwenden und lernte jede Menge dazu insbesondere bei den Bildrechten.
Der zweite prägende Faktor war schon vor meiner Begeisterung für open content, welcher erst mit der Wikipedia Bedeutung erreichte, das Thema open source. Es begann etwa 97/98 mit Sun Solaris (welches damals wohlbemerkt noch proprietär war) und führte mich von SuSE zu Debian, Knoppix und Ubuntu. Seit dieser Zeit setze ich vorwiegend open source Software ein.
Meine Neugier war vor allem wie denn open source oder open content geht und warum das Prinzip denn überhaupt funktioniert? Dazu musste ich die GPL, LGPL und die GFDL lesen. Hauptproblem war hierbei das Juristenenglisch und die Tatsache, dass mir für amerikanisches Recht jegliches Verständnis fehlte und schon für das deutsche wenig vorhanden war. Außerdem sind die Texte ganz furchtbar zu lesen.
Ganz kurzer Umriss des Urheberrechts
Das Urheberrecht gehört zum Immaterialgüterrecht. Sobald ein urheberrechtlich schützbares Werk entstanden ist, gelten 70 Jahre p.m.a (post mortem auctoris) Rechtschutzfrist in der gesamten EU. Das Werk muss hierfür nicht gesondert gekennzeichnet werden. Der Schutz gilt also automatisch und muss nicht mit einem © gekennzeichnet werden (welches nach deutschem oder EU Recht ohnehin keine Anwendung findet).
Menschen die beispielsweise auf Reisen im Ausland Fotos machen welche sie ins dann ins Netz stellen, sollten sich auch den Artikel Schutzlandprinzip zu Gemüte führen.
Gedanken/Kritik zum Urheberrecht
Das Immaterialgüterrecht ist sehr gut durchdacht und es gibt so gut wie keine Kritik von meiner Seite aus. Es ist völlig richtig, dass auch nicht materielle Güter einen Schutz erhalten. Das Einzige was ich auszusetzen habe sind die 70 Jahre p.m.a. beim Urheberrecht. Ich stehe auf dem Standpunkt, das alle 7 Jahre eine Menge passiert und betrachte diese Zeitspanne als eine Generation. Einen Schutz über drei dieser Generationen halte ich für völlig ausreichend. Das sind 21 Jahre ähnlich wie beim Patentschutz.
Selber durchlesen?!
In der Wikipedia gibt es eine Projektseite die eine Übersicht über die Thematik bietet. Insbesondere die Projektseite Bildrechte bietet einen guten Überblick ohne Gesetze und/oder Kommentare lesen zu müssen. Darüber hinaus werden weitere Probleme behandelt, die im Zusammenhang mit Fotos zu beachten sind.
Welche Lizenz sollte ich für meine Werke wählen?
Diese Frage kann und werde ich nicht pauschal beantworten, denn es muss von Werk zu Werk entschieden werden. Man macht zunächst nichts verkehrt, wenn man es beim ganz normalen deutschen Urheberrecht belässt.
Eckpunkte bei der Wahl einer Lizenz
- Kommerzielle Nutzung: Will ich, dass meine Werke zu Bildungszwecken, gemeinnützigen Zwecken, etc. uneingeschränkt nutzbar sind? Das ist zunächst mit dem gewöhnlichen Urheberrecht nicht gegeben. Bei den Creative Commons gibt es die Möglichkeit eine NC (non commercial) Lizenz zu wählen.
- Namensnennung: Will ich bei der Nutzung, dass mein Name erscheinen muss?
- Änderungen: Gestatte ich Änderungen am Werk andere als die trivialen wie beispielsweise Korrektur von Rechtschreibfehlern.
- Weitergabe unter selbigen Bedingungen: Dieser Punkt ist nur im Zusammenhang mit dem vorhergehenden Punkt „Änderungen“ interessant.
- Viralität: Vereinfacht gesagt wie mache ich die freie Nutzung dennoch schwierig ohne sie unmöglich zu machen.
Mehrfachlizenzierung
Darf ich meine Werke unter mehrere Lizenzen stellen? Klar darf man das!
Alle möchten eine einfache Lizenz, in der Landesprache verfasst, angepasst an das Staatsrecht, etc.. Die CC hat vieles in dem Lizenzjungel vereinfacht und sehr viel möglich gemacht. Aber lest selbst.